Kosten
Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung
Die Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung ist bei mir auf folgenden Wegen möglich:
- gesetzliche Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung und Beihilfe
- Selbstzahler
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen ist problemlos möglich, da ich über eine Kassenzulassung verfüge. Es entstehen Ihnen keine eigenen Kosten.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung werden von den privaten Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen in der Regel vollständig übernommen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
Selbstzahler
Auch als Selbstzahler ist es jederzeit möglich eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Hier werden die von Ihnen bei mir in Anspruch genommene Leistung nicht in Ihren Krankenkassen-Unterlagen dokumentiert. Eine vorherige Konsultation des Haus– oder Kinderarztes ist nicht notwendig. Mit Selbstzahlern schließe ich in der Regel einen Behandlungs- und Honorarvertrag auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab.